Leistungen

Gutachten für gerichtliche, private und versicherungsbezogene Fragen

Die Leistungen unterscheiden sich nach Anlass und Auftraggeber, nicht in der Sorgfalt. Jede Begutachtung zielt auf eine klare technische Einordnung und nachvollziehbare Dokumentation.

Gerichts-Gutachten

Gutachten für gerichtliche Verfahren im Dachdeckerhandwerk mit klarer technischer Bewertung und nachvollziehbarer Dokumentation.

  • Begutachtung für Land- und Amtsgerichte
  • Bewertung von Dachschäden, Ausführung und Mängeln
  • Dokumentation mit fachlich nachvollziehbarer Einordnung
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Privat-Gutachten

Unabhängige Begutachtung für Eigentümer, Bauherren und private Auftraggeber bei Schäden, Mängeln oder Streitfragen rund ums Dach.

  • Bewertung von Ausführungsfehlern und Dachmängeln
  • Klare Einschätzung für Eigentümer und Bauherren
  • Grundlage für weitere Gespräche oder Entscheidungen
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Versicherungs-Gutachten

Fachliche Einschätzung von Schäden und Ursachen für Versicherungen, Versicherungsnehmer und beteiligte Parteien.

  • Schadenaufnahme und Ursachenbewertung
  • Einordnung von Ausführungs-, Material- und Witterungsschäden
  • Belastbare technische Stellungnahme
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Schieds-Gutachten

Neutrale Begutachtung zur außergerichtlichen Klärung technischer Streitfragen im Dachdeckerhandwerk.

  • Neutrale fachliche Beurteilung
  • Grundlage für außergerichtliche Klärung
  • Verständliche technische Einordnung für alle Beteiligten
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Worauf es ankommt

Fachliche Klarheit vor schnellen Behauptungen

Ob Gericht, Versicherung oder privater Auftraggeber: Entscheidend ist eine Einschätzung, die sauber hergeleitet ist und den Sachverhalt verständlich macht.

  • Öffentlich bestellt und vereidigt
  • Dachdeckermeister
  • Gerichts-Gutachten
  • Versicherungs-Gutachten
  • Privat-Gutachten
  • Schieds-Gutachten

Direkter Kontakt

Telefon

02951 2809

Adresse

Fürstenberger Straße 12

33142 Büren

Erreichbarkeit

Telefonisch oder per E-Mail erreichbar, Rückruf bei Nachricht auf dem Anrufbeantworter

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Nicht dabei?

Dann am besten kurz direkt anfragen

Wenn Ihr Fall nicht klar in eine der vier Gutachtenarten fällt, reicht meist ein kurzes Gespräch zur Einordnung.